Hallo,
eine bestehende Beherbergungsstätte (80 Betten, 3-geschossig, 3 gute Treppenräume) soll mit einer Sicherheitsstromversorgung ausgestattet werden. Alarmierungsanlage und BMA werden getrennt davon versorgt. Daher geht es nur um die Sicherheitsbeleuchtung.
Für wie viele Stunden ist diese auszulegen? Der Wortlaut der MBeVO sagt darüber nichts aus. Was sollte/muss ersatzweise herangezogen werden?
Grüße
Hochfrequenz